Qualifizierung nach § 53b SGB XI
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Betreuungskräfte, auch Alltagsbegleiter genannt, unterstützen hilfebedürftige Menschen bei alltäglichen Verrichtungen und fördern ihre soziale Teilhabe. Sie sind nicht für die medizinische Pflege zuständig, sondern kümmern sich um die Betreuung, Aktivierung und Begleitung im Alltag. Betreuungskräfte arbeiten in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen und Wohngemeinschaften, in ambulanten Diensten oder im häuslichen Bereich. Ihre Arbeit trägt dazu bei, dass hilfebedürftige Menschen möglichst lange ein selbstständiges und erfülltes Leben führen können.
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